KONTAKT
VULPUS TRADING
Parzhofstraße 1
4040 Linz
office@vulpus.at
VULPUS TRADING schließt Verträge ausnahmslos nur unter Zugrundelegung der ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN des nicht protokollierten Einzelunternehmens Vulpus Trading, Inh. Mag. Klaus Fuchs, 4040 Linz ab.
Geltungsbereich: Die gegenständlichen AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Leistungen die von VULPUS Trading (im folgenden VT genannt) erbracht werden und zwar auch dann, wenn auf die AGB nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Die AGB gelten mit dem Zeitpunkt der Bestellung als anerkannt, spätestens aber mit dem Empfang der Ware. Abweichungen von den gegenständlichen AGB bedürfen ausnahmslos der Schriftform. Abweichende Vertragsbedingungen des Käufers wird ausdrücklich widersprochen und gelten auch nicht für den Fall der Übersendung einer Auftragsbestätigung an den Käufer.
Angebote: Die Angebote von VT sind freibleibend. Bestellungen werden erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung, oder durch tatsächliche Lieferung/Leistung angenommen. Angaben von VT, welche in seinen Geschäftsunterlagen oder auch in elektronischer Form (Facebook, Instagram, Website..) gemacht werden, sind nur dann verbindlich, wenn sie als solche ausdrücklich bezeichnet sind. Die Preise sind grundsätzlich freibleibend und werden erst durch schriftliche Annahme des Angebots verbindlich. Für den Fall, dass sich in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Lieferung die Preise verändern, ist der Käufer verpflichtet den veränderten Betrag zu bezahlen. Es kommt ihm aber bei einer Erhöhung von mehr als 10% ein Rücktrittsrecht zu. Zahlungskonditionen: Sämtliche Rechnungen von VT sind binnen 10 Tagen netto in der Währung Euro zu bezahlen. Sämtliche Zahlungen sind spesen-und abzugsfrei zu leisten. Bei Zahlungsverzug werden 10% Verzugszinsen verrechnet, ebenso hat der Käufer die Kosten für die mit der Forderungsbetreibung entstehenden Kosten (Mahn-Inkassokosten) zu bezahlen. Zur Zurückbehaltung, Aufrechnung oder Minderung aus welchem Rechtsgrund auch immer ist der Käufer nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder von VT schriftlich anerkannt wurden. Verspätete Zahlungen werden zuerst auf Zinsen, dann auf Kosten und dann auf das Kapital angerechnet.
Gefahrenübergang: Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen, welches die Zustellung der Ware an den Käufer ausführen soll, über (Spedition, Post etc.). Ist VT versandbereit, verzögert der Käufer aber aus welchem Grund auch immer die Versendung, so geht die Gefahr mit Zeitpunkt der Lieferbereitschaft von VT an den Käufer über. VT übernimmt keinerlei Haftungen und keine Gewähr für die Beförderung an sich oder der Auswahl der damit befassten Personen.
Lieferfristen: Die Angabe der Liefertermine stellen keine Fixzusage von VT dar und sind daher unverbindlich. Verbindlich sind sie nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung, soferne die AGB von VT nichts anderes vorsehen. Sollte VT den in Aussicht gestellten Liefertermin nicht einhalten, so kommt dem Käufer nach Setzung einer, für die konkrete Lieferung angemessenen Nachfrist, die Geltendmachung seiner gesetzlichen Rechte zu. Werden Lieferfristen nicht ausdrücklich schriftlich von VT zugesagt und vereinbart, übernimmt VT für die Einhaltung weder Gewähr noch Haftung. Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich in Fällen, welche weder dem Willen des Käufers noch der VT zuzuordnen sind für die Dauer der Verzögerung oder Hinderung. Darunter sind beispielsweise Verzögerungen durch die Verzollung, durch den Transport, durch verspätete Lieferung von Vorlieferanten, durch Transportschäden oder höhere Gewalt zu verstehen.
Eigentumsvorbehalt: Die von VT gelieferte Ware bleibt bis zur Vollständigen Bezahlung der offenen Verbindlichkeiten im Eigentum von VT. Der Käufer ist berechtigt die gelieferte Ware zu verarbeiten und zu verkaufen, tritt aber vorab sämtliche daraus entstehenden Forderungen an die VT ab.
Gewährleistung, Haftung und Schadenersatz: VT leistet dafür Gewähr, dass die Ware sich zum Zeitpunkt der Übergabe an den Transport zum Käufer im schriftlich vereinbarten Zustand befindet. Die von VT gelieferten Waren haben keine gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften im Sinne des Gesetzes. Sämtliche Eigenschaften sind vorab schriftlich zu vereinbaren. Andere Eigenschaften gelten nicht als vereinbart, begründen keinerlei Gewährleistung und wird diese ebenso ausgeschlossen, wie jedwede andere Haftung. Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Abnahme auf Vollständigkeit und Richtigkeit sowohl hinsichtlich der Qualität als auch Quantität zu überprüfen und längstens binnen 5 Tagen allfällige Mängel schriftlich mit Fax/Mail zu rügen und detailliert die behaupteten Mängel darzustellen. Soweit die Gewährleistung nicht ausgeschlossen werden kann, gilt eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab Übernahme der Ware. Eine Rücksendung der Ware ist ohne schriftliche Genehmigung von VT nicht zulässig. Für den Fall dass tatsächlich die Ware nicht den schriftlich vereinbarten Eigenschaften entspricht, hat VT das Recht auf Preisminderung oder Austausch der Ware. Alle andern Ansprüche, insbesondere auf Wandlung, werden ausgeschlossen. Verstößt der Käufer gegen diese Obliegenheiten, verliert er jeden Anspruch aufgrund der behaupteten Mängel, sei es aus dem Titel Gewährleistung, Schadenersatz oder aus anderer Rechtsgrundlage.
Die Haftung für Schäden wird, soweit diese durch zwingendes Recht nichts anderes vorsieht, ausgeschlossen. Der Käufer hat die Obliegenheit, die Ware einer Eingangs-, Zwischen- und einer Ausgangsprüfung zu unterziehen. Kann der Käufer die Erfüllung dieser Obliegenheiten nicht schriftlich nachweisen, verliert er jeglichen Anspruch und ist VT haftungs- und gewährleistungsfrei. Grundsätzlich haftet VT weder für entgangenen Gewinn, Schäden und Ansprüche Dritter gegen den Käufer sowie für mittelbare Schäden und Folgeschäden, außer den allenfalls abweichenden Regelungen des Produkthaftungsgesetzes. Für Waren, die VT vom Produzenten bezogen hat und direkt an den Käufer im Originalgebinde (mit Ausnahme der Überverpackung) weiterverkauft werden, übernimmt VT keinerlei Gewähr und Haftung, wird diese sohin ausgeschlossen und trifft den Käufer die Verpflichtung, die zur Sicherstellung einer den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Beschaffenheit erforderlichen Untersuchung vorzunehmen.
Namensrechte: Der Käufer stimmt zu, dass sein Name und allfällige Wortmarken, Bildmarken oder Wort-Bild-Marken zu Werbezwecken von VT verwendet werden dürfen. Das Recht am eigenen Bild bleibt von dieser Zustimmung unberührt. Die Verwendung von Fotos zeigend den Käufer bzw. den in diesen Unternehmen beschäftigten Personen bedarf daher der schriftlichen Zustimmung des Käufers.
Schlussbestimmungen: Die Anfechtung wegen Irrtums wird ausgeschlossen, ebenso die Anfechtung des Vertrages wegen Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages und dieser jedem Vertrage zugrundeliegenden AGB ungültig sein oder nachträglich ungültig werden, so bleibt die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen und des Restvertrages unberührt. Eine ungültige oder nachträglich ungültig gewordene Bestimmung wird von VT durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche den beabsichtigten wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten erreicht. Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten gilt ausnahmslos österreichisches Recht. Als Gerichtsstand für sämtliche mittelbar oder unmittelbaren Streitigkeiten wird ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Linz vereinbart. VT kann ein anderes, für den Käufer zuständiges Gericht anrufen.
Linz, 27.10.2014